Q&A Dresdner Antifa-Prozess

Einführung

Am 31.05.2023 verkündete das Dresdner Oberlandesgericht nach 97 Verhandlungstagen ein über die Grenzen Deutschlands hinaus beachtetes und medial breit diskutiertes erstinstanzliches Urteil[1]: vier junge Menschen erhalten Freiheitsstrafen zwischen rund zweieinhalb sowie fünf Jahren und drei Monaten. Gemeinsam mit weiteren Mitstreitern sollen die vier Angeklagten zwischen 2018 und 2020 an verschiedenen Orten in Sachsen und Thüringen Überfälle auf tatsächliche bzw. mutmaßliche Rechtsextremisten geplant und verübt haben, die unter anderem mit gefährlichen Körperverletzungen einhergingen. Dem Gericht zufolge handelten die Angeklagten als Mitglieder und Unterstützer einer militant antifaschistischen, linksextremistischen, kriminellen Vereinigung.

Schon im Vorfeld zog das Verfahren öffentliche Aufmerksamkeit auf sich, wobei der Fokus auf die Angeklagte Lina E. fiel, in den Augen der Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerin der kriminellen Vereinigung. Lina E. wurde, spätestens seitdem sie schwer bewacht per Hubschrauber dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt worden war und dies durch Pressefotografen dokumentiert wurde, zum Objekt medialer Faszination. Diese gründet nicht zuletzt darin, dass die ihr vorgeworfenen Taten im Widerspruch stehen zu gängigen Geschlechterstereotypen. Die Person Lina E. prägte die Berichterstattung über das Verfahren. Gleichzeitig stand und steht sie im Zentrum linker bzw. linksradikaler Solidaritätskampagnen für die Angeklagten und nun Verurteilten.

Doch das breite Interesse an dem Verfahren ist nicht allein durch die Faszination für die Angeklagte zu verstehen. Sicherheitsbehörden und Justiz messen dem Prozess eine hohe Bedeutung zu, die sich nicht zuletzt in der Zuständigkeit von Bundesanwaltschaft und Oberlandesgericht spiegelt. Ermittlungsverfahren nach §129 StGB, welcher die Bildung und Unterstützung sogenannter krimineller Vereinigungen unter Strafe stellt, mögen zwar nichts Ungewöhnliches sein. Gerichtsprozesse und Urteile auf dieser Grundlage gegen linksradikale Strukturen sind aber relativ selten, zumal in jüngerer Vergangenheit. Mit Verweis auf den Prozess werden Fragen nach neuen Qualitäten und Quantitäten linker bzw. linksradikaler Gewalt aufgeworfen und Warnungen vor Gewaltspiralen und Schwellen zum Terrorismus ausgesprochen, deren Überschreitung sich anbahnen könnte.

Im Verfahren kam der belastenden Aussage eines ehemaligen Mitstreiters der Angeklagten besondere Bedeutung zu. Dadurch ergaben sich – mit der Einschränkung möglicher Verzerrungen durch die Motivlage des Zeugen – seltene Einblicke in Interna verschlossener linksradikaler Gruppen und Szenen.

Das Verfahren, insbesondere das Urteil und die darauffolgenden Proteste haben Berichterstattung und öffentliche Debatte über linke Gewalt im Allgemeinen und militanten Antifaschismus im Besonderen stimuliert. Dem Überzeichnen des gesellschaftlichen Problems auf der einen Seite stehen dabei das Relativieren und Verharmlosen auf der anderen gegenüber.

Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden einige Fragen, die infolge des Urteils in der öffentlichen Auseinandersetzung mit Prozess und Urteil so oder in ähnlicher Form vermehrt gestellt wurden, aufgegriffen werden. Die Antworten folgen dem Bemühen um eine differenzierte Einordnung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Linke Militanz

1. Was wissen wir über das Ausmaß der Gewaltbereitschaft und Gewaltakzeptanz in der radikalen Linken?

Für einen quantitativen Überblick über die Gewaltbereitschaft und die Akzeptanz von Gewalt können mangels Alternativen nur die Zahlen des Verfassungsschutzes herangezogen werden. Damit werden dessen teilweise umstrittene Begriffsbestimmungen und Analysekriterien übernommen, die für Externe intransparent sind. Es ist von außen nicht nachvollziehbar, auf welche Weise und nach welchen Kriterien die Daten zustande kommen. Das bedeutet auch, dass sie nicht kritisierbar sind. Konkrete Stärken und Schwächen können nicht benannt werden.

Der Verfassungsschutz gibt in seinen Berichten ein sogenanntes Linksextremismuspotenzial an. Dabei soll es sich laut dem jüngsten Bericht, der über das Jahr 2022 informiert, um rund 37.000 Personen handeln. Bis 2014 wurde ein Teil davon als gewaltbereit ausgewiesen. Seither gibt es die Teilmenge der Gewaltorientierten. Diese Kategorie ist umfassender. Sie soll gewaltbereite, gewalttätige, gewaltunterstützende und gewaltbefürwortende Personen enthalten. Allerdings erfolgt keine Aufschlüsselung nach diesen einzelnen Unterkategorien. Laut dem Bericht für 2022 werden rund 11.000 Personen als gewaltorientiert eingestuft. In den vergangenen zehn Jahren wurden stets 25 bis 30 Prozent des Linksextremismuspotenzials als gewaltorientiert eingestuft. Rund 80 Prozent dieser Gewaltorientierten werden durch den Verfassungsschutz der Bewegung der Autonomen zugerechnet.

Darüber hinaus gibt es die polizeiliche Statistik zur politisch motivierten Kriminalität, aus welcher eine Teilmenge als linksextremistische Straf- und Gewalttaten eingestuft wird. Hier ist auffällig, dass zwar seit rund zwanzig Jahren ein Anstieg sogenannter linksextremistischer Straftaten zu verzeichnen ist, die Anzahl der Gewalttaten allerdings relativ konstant bleibt. Auch diese Daten lassen sich nicht ohne Weiteres unabhängig überprüfen. Zudem handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik, d.h. es werden alle polizeilich aufgenommenen Delikte erfasst, unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen und möglicher Gerichtsverfahren. Auch lassen sich den Daten über grobe Kategorien wie Körperverletzungen und versuchte Tötungsdelikte hinaus keine Aussagen über Kontext und Qualität der Gewalttaten entnehmen.

2. Gibt es aktuell noch Debatten über Militanz, in denen es um Zweck und Vermittelbarkeit von Gewalt geht?

Debatten um den Einsatz von Gewalt gibt es durchgängig seit den Ursprüngen der radikalen Linken der Gegenwart in den Protesten um das Jahr 1968. Gewalt unterliegt in der radikalen Linken immer einem Rechtfertigungsdruck, schließlich wird eine von Zwängen und Gewalt befreite Gesellschaft als Zukunftsideal angestrebt. Insofern gibt es auch immer Diskussionen darüber, welche Form der Gewalt in welchen Situationen legitim sei. Die eigene Gewalt wird dabei in der Regel als Gegengewalt begriffen. Die initiale Gewalt, so die Argumentation, geht von der kapitalistischen Gesellschaft und dem bürgerlichen Staat aus.

Es gab Phasen, in denen solche Debatten anhand von zahlreichen aufeinander bezugnehmenden Beiträgen in autonomen Szenezeitschriften wie interim und radikal geführt wurden und somit auch für externe Beobachter sichtbar waren. In den 1990er und frühen 2000er Jahren haben bestimmte Gruppen wie die militante gruppe oder die Gruppe K.o.m.i.t.e.e derartige Debatten parallel zu ihren Anschlagsaktivitäten über Jahre vorangetrieben.

Etwas Vergleichbares gibt es aktuell nicht, deshalb sind Militanzdebatten, in denen teilweise über Jahrzehnte immer wieder die gleichen Argumente ausgetauscht werden, weniger greifbar.

Doch auch heute finden sich zumeist anlassbezogen aber versprengt in einschlägigen Zeitschriften oder Foren Artikel, die Zweck, Qualität, Vermittelbarkeit und Risiken wie ungewollte Eskalation von Gewalt diskutieren.

Beispielsweise gab es im Mai 2020 nach einem Angriff auf Mitglieder der rechtsradikalen Betriebsgruppe Zentrum Automobil einen Beitrag auf der Plattform indymedia zum Thema Gewalt im Antifa-Kontext, in dem ebendiese Aspekte angesprochen wurden. Zum Zweck der Gewalt hieß es dort etwa: „Es geht uns mit körperlichen Angriffen darum, das öffentliche Auftreten der Faschisten soweit [sic!] wie möglich zu unterbinden. Wir treiben den gesundheitlichen, organisatorischen und materiellen Preis dafür in die Höhe.“ In Bezug auf die Qualität der Gewalt ist zu lesen, dass es „momentan nicht das Ziel antifaschistischer Angriffe sein“ könne, „Nazis in Straßenauseinandersetzungen systematisch schwere bis tödliche Verletzungen zuzufügen.“ Es bestehe aber immer die Gefahr ungewollter Eskalationen. Was die Vermittelbarkeit der Gewaltpraxis angeht, führen die anonymen Autor*innen aus: „Politische Gewalt ist in dieser Form aktuell auch für Teile der Bevölkerung, die wir erreichen und einbeziehen wollen als unvermeidlicher Teil des politischen Kampfes gegen die Faschisten verständlich.“ [2]

Mit Bezug auf das Verfahren vor dem Dresdner Oberlandesgericht stellte eine linksradikale Leipziger Gruppe infrage, ob antifaschistischer Gewalt immer ein instrumenteller Charakter zugeschrieben werden könne. Die Gruppe schreibt: „Wird Militanz aber nicht mehr entlang nachvollziehbarer Parameter von politischer Strategie oder notwendigem Selbstschutz reflektiert, sondern als sich selbsterklärender Ausdruck von Radikalität missverstanden oder sich ihrer Begründung gänzlich entzogen, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich darin vor allem um einen vom eigenen Kollektiv legitimierten Raum für die Ausübung von Gewaltfetischen handelt.“[3]

3. Warum führt die Brutalität der Taten, die Gegenstand des Dresdener Verfahrens waren, nicht zu stärkeren Auseinandersetzungen in der radikalen Linken?

Es gibt durchaus szeneinterne Debatten, die aus dem Prozess resultieren und in denen die verurteilte Gruppe kritisiert wird. Dazu zählt die oben zitierte Kritik der Gruppe Kappa, welche implizit die Zweckmäßigkeit der Gewalttaten, mit denen das Gericht befasst war, infrage stellt. Sie wirft die Frage auf, ob bei diesen Taten die unpolitische Lust an Gewalt die treibende Kraft des Handelns gewesen sei. Andere positionieren sich ähnlich: Eine große Rolle spielt der Verrat des Kronzeugen und die Frage, wie es dazu kommen konnte. Es wird kritisiert, dass den Taten machistische Männlichkeitsideale zugrunde lägen, mit denen patriarchale Strukturen, die eigentlich überwunden werden sollen, reproduziert würden. Letztlich hätten eine Orientierung an reaktionären Männlichkeitsidealen und elitistisches Gehabe dazu geführt, dass die Gruppe unvorsichtig geworden sei. Auch die Heroisierung der Beschuldigten stößt auf Kritik.

Dass die Gewalttaten in diesem konkreten Fall zumindest für Außenstehende nicht deutlicher problematisiert werden, dürfte daran liegen, dass Gewalt gegen Rechtsextreme sowohl ideologisch – d.h. durch bestimmte marxistische Faschismusanalysen – als auch ohne ideologischen Ballast durch die Gewalttätigkeit der Rechtsextremen gerechtfertigt wird und die Taten nicht deutlich aus einem historisch gewachsenen Handlungsrepertoire ausscheren, das szeneintern anerkannt wird.

Es kommen hierbei überdies bestimmte Rechtfertigungsstrategien für normabweichendes Verhalten zum Tragen, mit denen man sich gegen Vorwürfe zu immunisieren versucht. Derartige Rechtfertigungsstrategien sind auch in anderen Kontexten zu beobachten: So werden die Taten verharmlost und bspw. als „handfeste Auseinandersetzung“ oder „ein paar blaue Augen“ für Neonazis umschrieben. Unrecht wird unter Berufung auf eine höhere Moral verneint, die Gewalt wird als Gegengewalt dargestellt und die Tat wird mit einem übergeordneten allgemeinen Interesse verknüpft, etwa dem Schutz der Allgemeinheit vor dem Neonazismus. Die Opfer werden abgewertet, entpersönlicht und dehumanisiert.

Sehr wichtig scheint im Zusammenhang mit dem Verfahren aber auch die sogenannte „Verdammung der Verdammenden“ zu sein. Damit ist gemeint, dass die Strafjustiz, die Sicherheitsbehörden, ja der Staatsapparat insgesamt als ungerecht, fehlerhaft und korrupt dargestellt werden. Die Verteidigung und die Solidaritätskampagne für die Angeklagten widmen der Verbreitung derartiger Sichtweisen viel Aufmerksamkeit. Sicherheitsbehörden und Justiz bieten in diesem Prozess einige skandalisierbare Angriffspunkte, wie etwa die medienwirksame Inszenierung der Überführung von Lina E. per Hubschrauber oder die Zurückhaltung von entlastendem Beweismaterial durch die Staatsanwaltschaft. Derartiges nährt die Erzählung von einem Staat, der mit dem rechten Extremismus verwoben sei.

4. Besteht in der radikalen Linken Einigkeit über den Einsatz von Militanz als einem geeigneten Mittel zur Erreichung politischer Ziele?

Mit Militanz wird gemeinhin Gewalt assoziiert. Doch der Begriff lässt sich auch weiter fassen, indem mit ihm auch ein spezifischer Habitus, das heißt eine kämpferische Haltung verbunden wird, die symbolisch und rituell zum Ausdruck gebracht wird. Eine solche spielt eine große Rolle in der radikalen Linken und diese geht nur bei einem kleinen Teil mit Gewalthandeln einher. Differenziert wird in linksradikalen Gewaltdebatten zudem zwischen Gewalt gegen Sachen (Sachbeschädigung) und Gewalt gegen Personen. Letztere ist weit umstrittener.

Auch hier ist zu betonen, dass die radikale Linke in Deutschland sehr heterogen ist. Nur ein kleiner Teil betrachtet Gewalt als legitimes Mittel oder ist gar bereit, selbst Gewalttaten zu verüben. Von der Solidarisierung mit Gewalttätern kann nicht auf die Gewaltbereitschaft der Solidarisierenden geschlossen werden. Hinter martialischen Inszenierungen und kämpferischer Rhetorik verbirgt sich nicht zwingend die Absicht, Gewalt auszuüben.

Schließlich gibt es immer wieder auch Ausreißer in der Gewaltpraxis bzw. situative Eskalationen, in denen selbstgesetzte Grenzen überschritten werden. Davon sollte jedoch nicht vorschnell auf strukturelle Veränderungen geschlossen werden.

5. Hat die Gewalt, die Lina E. und andere ausgeübt haben sollen, überhaupt einen politischen Inhalt?

Politische Gewalt dient der Durchsetzung politischer Ziele, hier also aus linksradikaler Perspektive der Zurückdrängung des Faschismus als politischem Akteur, von dem politische und nicht zuletzt rassistische Gewalt ausgeht. Die Angegriffenen und ihr Milieu sollen ihre politischen Aktivitäten aus Angst vor weiteren Angriffen beenden. Die Taten lassen sich jedenfalls im Rahmen des politischen Ideen- und Normengefüges von Teilen der radikalen Linken legitimieren. Zudem gibt es hier das Element der Öffentlichkeit. Die Gewalt findet im öffentlichen Raum statt, sie wird dem politischen Urteil der allgemeinen Öffentlichkeit wie auch des Kreises der Unterstützerinnen und Unterstützer unterworfen. Somit entsprechen die Taten gängigen Definitionen politischer Gewalt.

Aus kriminologischer Perspektive spielen auf der individuellen Ebene allerdings unpolitische Variablen eine Rolle. Das heißt, psychologische Faktoren, Sozialisationserfahrungen, Gruppendynamiken und mehr müssen berücksichtigt werden, wenn die Gewalttaten eines Individuums erklärt werden sollen. Das schließt Abenteuerlust bzw. positive Reize des abweichenden Verhaltens ein.

Auswirkungen des Dresdner Verfahrens auf die radikale Linke

6. Welche Bedeutung haben der Prozess und das Urteil für die radikale Linke?

Da die radikale Linke in Deutschland ideologisch und organisatorisch sehr heterogen ist, ist es grundsätzlich schwierig, generalisierende Aussagen über diese zu treffen.

Dass der Prozess und das Urteil neue Konfliktlinien oder Brüche bedingt, ist zumindest nicht zu erkennen. Im Gegenteil sorgt die Solidarität mit den Verurteilten für Geschlossenheit. Antifaschismus ist grundsätzlich ein Thema, das ideologische Gräben innerhalb der Szene überbrückt. Ebenfalls sind keine strategischen Neuausrichtungen erkennbar.

Starken Einfluss haben die Ermittlungen und die durch den § 129 StGB ermöglichten weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten für die Ermittelnden. Die Ermittlungen gehen über den Kreis der nun Verurteilten und auch über die lokale Leipziger Szene hinaus. Die Furcht, auch als am Rande stehender in den Fokus der Ermittelnden zu geraten, ist groß, weshalb sich viele sehr vorsichtig und zurückhaltend verhalten. Dies schließt bei einigen auch ein, dass sie sich an Solidaritätsaktionen nicht beteiligen.

7. Welche Bedeutung hat die Person Lina E. für radikale Linke?

Lina E. ist zu einer Symbolfigur, einer Art Heldin, geworden und damit wurden ironischerweise Sichtweisen aus den „bürgerlichen“ Medien, in denen ihre Person im Fokus stand, aufgegriffen. „Free Lina“, ist in ganz Deutschland auf Wänden, Transparenten, Stickern und T-Shirts zu lesen. Doch eigentlich läuft eine derartige Personalisierung einem linksradikalen Selbstverständnis zuwider, das die Heraushebung einzelner als Führungspersönlichkeiten und Heldentum ablehnt.

Die Problematik der Heroisierung von Lina E. wird jedoch auch reflektiert, weshalb beispielsweise vom „Antifa-Ost-Verfahren“ gesprochen wird. Damit erfolgt eine deutliche Abgrenzung von Presse und Staatsorganen, bei welchen in der Regel von der Gruppe um Lina E. die Rede ist.

Schließlich ist der Solidarisierungseffekt sehr groß. Antifaschismus ist ein Handlungsfeld der radikalen Linken, das Spaltungslinien überbrückt. Selbst wer Gewalt als Mittel einer antifaschistischen Praxis ablehnt, konnte sich in diesem Verfahren mit den Angeklagten solidarisieren, die als Opfer einer politischen Justiz betrachtet werden, welche rechte Taten milde aburteile, linke dagegen drakonisch bestrafe.

8. Warum entsteht der Eindruck, dass die Solidarisierung mit den Angeklagten weit über linksradikale Szenen hinaus geht?

Die Übergänge zwischen unterschiedlichen linken und radikal-linken Szenen und Milieus sind fließend und oftmals integraler Bestandteil historisch gewachsener lokaler politischer Kulturen. Zusammengehörigkeitsgefühl und Solidaritätsbekundungen oder zumindest wohlwollendes Verständnis bis in linksliberale Kreise hinein sind grundsätzlich nichts Ungewöhnliches.

Hinzu kommt, dass die Erzählung über Sicherheitsbehörden, die Linke verfolgen und Rechtsextremisten nachsichtig behandeln oder gar mit ihnen sympathisieren würden, auch außerhalb linksradikaler Szenen verfängt.

Zur (historischen) Einordnung des Prozesses

9. Wie lassen sich die Taten, die der verurteilten Gruppe zugeschrieben werden, historisch innerhalb der Szene einordnen?

Schon in der Frühzeit des militanten autonomen Antifaschismus in den 1980er Jahren hat sich in Bezug auf gewalttätige Praktiken ein bestimmtes Handlungsrepertoire herausgebildet, an das die Taten anknüpfen, die in Dresden verhandelt wurden. Der Einsatz von Reizgas und Schlaginstrumenten, detailliert geplante Angriffe durch konspirative Kleingruppen auf rechtsextreme Einzelpersonen und Gruppen in oder in der Nähe von ihrem Zuhause wie auch in Szeneeinrichtungen; all das hat es in der Vergangenheit schon gegeben, besonders in einer Hochphase der Auseinandersetzungen zwischen autonomen Antifas und Neonazis in den 1980er und 1990er Jahren. Die Taten der Leipziger Gruppe stechen in der Historie des autonomen Antifaschismus weniger durch ihre Qualität hervor als durch ihren Planungsgrad, dadurch also, dass hier ein kontinuierliches und planvolles Handeln einer Gruppe über einen längeren Zeitraum nachweisbar ist. Den Schwerpunkt der Links-Rechts-Konfrontation bilden ansonsten eher ungeplante Auseinandersetzungen am Rande von Demonstrationen oder anderen Massenveranstaltungen. Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig 30 bis 50 Prozent der Gewalttaten, die er als linksextremistisch motiviert betrachtet, als gegen die extreme Rechte gerichtet eingestuft.

Radikalisierungsfaktoren

10. In öffentlichen Debatten wird immer wieder die Position vertreten, Politik und Sicherheitsbehörden würden die Bekämpfung des Rechtsextremismus vernachlässigen und umso härter gegen Linksextremismus vorgehen. Spielt das bei der Radikalisierung eine Rolle? 

Zunächst ist hier zu klären, was unter Radikalisierung zu verstehen ist. Die Sicherheitsbehörden verstehen unter Radikalisierung in der Regel den Prozess der Hinwendung zur Gewalt bzw. zu deren Betrachtung als legitimem Mittel. Es gibt dabei eine ideologische und eine Handlungsebene. Die ideologische muss sich nicht zwingend in der Handlungsebene niederschlagen.

Die in der Frage beschriebenen Wahrnehmungen, also Ungerechtigkeitsempfindungen, spielen eine Rolle bei der Radikalisierung von Individuen und Gruppen. Um Gewalthandeln von Individuen und Gruppen erklären zu können, sind in der Regel jedoch weitere Faktoren relevant.

Aus kriminologischer Perspektive gibt es neben derartigen Ungerechtigkeitsempfindungen weitere Vulnerabilitäts- und Risikofaktoren wie einen Mangel an Selbstkontrolle, Delinquenz oder konfliktreiche (familiäre) Sozialisation, die auf individueller Ebene bedeutsam sind. Zudem spielen Bedürfnisse nach Lebenssinn, Orientierung, Anerkennung oder auch Abenteuer, die Überwindung persönlicher Krisen, Zugehörigkeitsgefühle in Bezug auf Peergroups und Machtfragen eine Rolle bei der Analyse von Radikalisierungsbiographien. Für die Radikalisierung in und von Gruppen sind geteilte Narrative, wie solche über empfundene Ungerechtigkeiten, besonders wichtig.

Aus der marxistischen Faschismusanalyse der Zwischenkriegszeit stammt die These, dass es sich beim Faschismus um eine von mehreren möglichen Herrschaftsformen im Kapitalismus neben der „bürgerlichen Demokratie“ handele, auf die zurückgegriffen werde, um eine nahende antikapitalistische Revolution abzuwenden. Es wird also ein Zusammenhang zwischen Kapitalismus und Faschismus angenommen. Solche Ideologeme können Wahrnehmungen strukturieren und Ungerechtigkeitsempfindungen verstärken und verstetigen, indem diese in umfassendere politische Weltbilder eingeordnet werden.

Als ungerecht empfunden wird nicht nur das vermeintlich (oder stellenweise auch tatsächlich) unzureichende staatliche Vorgehen gegen Rechtsextreme, sondern auch die staatliche Reaktion auf Gesetzesverstöße durch die radikale Linke. Wird das Vorgehen der Polizei – etwa im Kontext von Demonstrationsereignissen oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – als unverhältnismäßig gewaltsam und ungerecht empfunden, kann dies zu einer spiralartigen Radikalisierung beitragen.

Linksterrorismus?

11. Wie sind Einschätzungen aus Kreisen der Sicherheitsbehörden einzuordnen, wonach es innerhalb der radikalen Linken zu einer Radikalisierung gekommen sei?

Als Außenstehende können wir die Befunde der Sicherheitsbehörden weder bestätigen noch verwerfen. Auffällig ist jedoch, dass von den Sicherheitsbehörden häufig einige wenige Vorfälle als Indikatoren für generalisierende Befunde angeführt werden. Es scheint so, als würde eine allgemeine Entwicklung hin zu abgeschotteten, besonders militanten Kleingruppen auf der Grundlage von Erkenntnissen angenommen werden, die vor allem Sachsen bzw. Teile Ostdeutschlands betreffen.

Problematisch sind undifferenzierte Aussagen, in denen angedeutet wird, dass wir es möglicherweise mit Vorstufen eines neuen Linksterrorismus zu tun hätten und dabei die RAF als Vergleichsfolie herangezogen wird. Zwar gibt es keine juristische Terrorismusdefinition[4], zugleich aber unzählige sozialwissenschaftliche Terrorismusdefinitionen, sodass der Spielraum zur Einordnung der Leipziger Gruppe groß ist. Offenkundig ist jedoch, dass die qualitativen und quantitativen Unterschiede zum historischen deutschen Linksterrorismus von RAF, Bewegung 2. Juni und Revolutionären Zellen beträchtlich sind. Trotz der Brutalität der Taten, die vor Gericht verhandelt wurden, ist nicht erkennbar, dass ein Überschreiten der Schwelle zur Tötungsabsicht und dem Einsatz von Schusswaffen zu erwarten wäre. Werden vorschnell Parallelen beispielsweise zur RAF gezogen, werden deren Taten im Grunde relativiert. Dass Personen untertauchen ist, anders als in einigen Wortmeldungen zum Thema dargestellt, für sich genommen noch kein sicheres Indiz für deren Weg in den Terrorismus. Es gab in der Geschichte des deutschen Linksterrorismus sogar Strukturen, in denen ausdrücklich Wert daraufgelegt wurde, ein Leben in Legalität fortführen zu können.

Autor*innen

Marie Bohla

Alexander Deycke


[1] Stand 28.06.2023 ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

[2] O.V., Zum antifaschistischen Angriff am 16. Mai in Stuttgart / Zur Frage antifaschistischer Gewalt, in: indymedia.org, URL: https://de.indymedia.org/node/84673 [eingesehen am 16.07.2023].

[3] Kappa. Kommunistische Gruppe Leipzig, Leipzig, die Repression wirkt. Reden wir darüber, in: kappaleipzig.noblogs.org/, URL: https://kappaleipzig.noblogs.org/ [eingesehen am 16.07.2023].

[4] Das deutsche Strafrecht definiert in § 129a nur die „terroristische Vereinigung“.